Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung

Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen in Deutschland wuchs in den letzten 10 Jahren durchschnittlich jährlich um mehr als 20%, es hat sich in dieser Zeit fast verdreifacht. Viele Betroffene lassen Optimierungspotenzial ungenutzt und zahlen daher zu viele Steuern. Regelmäßig werden Mandanten erst durch den beurkundenden Notar allgemein auf steuerliche Risiken hingewiesen und sind dann erstaunt nach einer steuerlichen Analyse des Sachverhaltes mit welchen Steuerlasten sie nach einer Beurkundung zu kämpfen gehabt hätten.
 
Lassen Sie es nicht so weit kommen!
 
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es erhebliches Einsparpotenzial, wenn man sich rechtzeitig mit dem Thema befasst. Als Fachberater für Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

  • Kennen Sie die Steuerbelastung Ihrer Erben, wenn Ihnen heute etwas passiert?
  • Kennen Sie die gesetzliche Erbfolge, soweit kein Testament oder Erbvertrag errichtet wurde?
  • Kennen Sie die Möglichkeiten der sog. Güterstandschaukel zur Übertragung von Vermögen zwischen Ehegatten, ohne das Steuer anfällt?

All diese Fragen gehen wir im Rahmen unserer Beratungsleistungen auf den Grund.

Sie sollen verstehen, wie Ihr Vermögen ermittelt wird, welches Steuerminderungspotenzial besteht durch die optimale Ausnutzung von Freibeträgen im Rahmen von regelmäßigen Schenkungen an die Personen, die Sie gerne begünstigen wollen.

Wir beraten Sie auch zu Wohnrecht- und Nießbrauchgestaltungen, also der Möglichkeit  den neuen Eigentümer von der Einwirkung z. B.auf eine Immobilie fernzuhalten, Mieteinnahmen weiterhin zu behalten, die Freibeträge zeitnah auszunutzen und den Schenkungswert zu reduzieren.

Auch gibt es für bestimmte Sachverhalte interessante Steuerbefreiungen, die man nicht „verschenken“ sollte.

Bei Testamentsgestaltungen können durch das gezielte Aussetzen von Vermächtnissen auch Personen begünstigt werden, die nicht zugleich Erben sind. Auch dieses Gestaltungsinstrument sollten Sie für eine Optimierung der Nachlassgestaltung kennen.

Beim steuerlichen Betriebsvermögen bestehen Optimierungsmöglichkeiten durch die Ausnutzung weiterer Freibeträge sowie von Regel- oder Optionsverschonung, soweit bestimmte Bedingungen gegeben sind.

Dabei spielt die Vermögensverwaltungsquote die entscheidende Rolle; diese und die Möglichkeiten ihrer Beeinflussung sollten Sie kennen.

Außerdem bieten wir Ihnen selbstverständlich auch die weiteren Leistungen an

  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Ausnutzung der persönlichen Freibeträge (Mehrfachnutzung von Freibeträgen nach der 10-Jahres-Regelung)
  • Optimierung der Steuerklassen
  • Gestaltung von Testamenten aus erbschaftsteuerlicher Sicht


Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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