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Holger Marek , Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen einer jährlichen handelsrechtlichen Pflichtprüfung ihres Jahresabschlusses. Unternehmen, die nicht in diese Kategorie fallen, können sich freiwillig prüfen lassen.

Zusätzlich gibt es eine größere Anzahl von anlassbezogenen Prüfungen. Dazu gehören insbesondere Gründungsprüfungen bei Aktiengesellschaften.

Als einen Schwerpunkt unserer Prüfungstätigkeit bietet unsere Kanzlei die Mittelverwendungsprüfung an. Diese Prüfungen sind insbesondere bei Twinning-Projekten oder Grant-Verträgen durchzuführen. In diesem Bereich haben wir durch langjährige Erfahrung entsprechendes Spezial-Know-How gewonnen.

Wir können ihnen insbesondere die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Mittelverwendungsprüfungen (Twinning-Projekte, Interreg-Projekte und Grant-Verträge)
  • Prüfung von Kommunalbetrieben
  • Sonstige betriebswirtschaftliche Gutachten

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